ACHTUNG ANLEGER – absolute Verjährung bei FHH Fonds Nr. 23 MS „CORAL BAY“

Es droht absolute Verjährung bei FHH Fonds Nr. 23 MS „Coral Bay“ GmbH & Co. Containerschiff KG

Für Anleger, die Ende 2004, Anfang 2005 die hoch spekulative geschlossene Beteiligung FHH Fonds Nr. 23 MS „Coral Bay“ GmbH & Co. Containerschiff KG gezeichnet haben, rennt die Zeit weg. Denn ihre berechtigten Ansprüche drohen absolut zu verjähren.

  • Ein Beispiel: Wurde ein Anleger am 13.12.2004 beraten und hat er am gleichen Tag gezeichnet, müssten bis spätestens zum Ablauf des 12.12.2014 die Ansprüche gerichtlich eingeklagt werden, um die Verjährung noch zu hemmen.

    In den uns bekannten Fällen wurden diese Anlage u.a. als „sichere Altersvorsorge“ verkauft, über Risiken und versteckte Provisionen wurde nicht aufgeklärt. Das Prospekt selbst zeigt auf 105 Seiten die Beteiligung mit erhebliche Risiken und Provisionsabflüsse. Insofern bestehen vielfach gute Ansatzpunkte, eine Falschberatung auch gerichtlich nachzuweisen zu können.

  • FHH-Fonds-23-MS-CORAL-BAY
    Quelle: shipspotting.com

Für weitere Informationen und einer kostenfreien Einschätzung Ihres Falls steht Ihnen Rechtsanwalt Michael Lange zur Verfügung.

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