• VW Abgasskandal

  • VW Abgasskandal: Absturz der Volkswagen Aktie

    Haben VW Anleger Ansprüche auf Schadensersatz? Wie sollten Sie als Aktionär jetzt handeln?

    Da der Volkswagen Konzern die Abgaswerte seiner Diesel-Fahrzeuge weltweit gezielt mit einer Software manipuliert hat, muss der Autokonzern mit Strafzahlungen in Milliardenhöhe rechnen. Nach dem Bekanntwerden des Manipulationsskandals stürzte die VW Aktie in einen Sinkflug. Für Anleger ist das der größte Kurssturz seit vielen Jahren.

    Aufgrund des Verschweigens wichtiger Informationen dürfte VW gegen das deutsche Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verstoßen haben und sich damit schadensersatzpflichtig gemacht haben. Anleger, Aktionäre, Inhaber von Zertifikaten oder Optionsscheinen sollten ihre möglichen Forderungen von auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälten prüfen lassen.

    • Laut Spekulationen wusste man bei VW schon seit 2011 von den Abgasmanipulationen.

    • Offenbar ist der VW Konzern seinen Mitteilungspflichten nicht nachgekommen.

    • Möglicherweise resultieren daraus Schadensersatzansprüche für VW Anleger.

    • Als renommierte Fachanwaltskanzlei im nationalen wie internationalen Bank- und Kapitalmarktrecht betrachten wir Ihren Fall im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung.

    Kostenfreie Ersteinschätzung

  • SCHADENSERSATZ:
    WAS VW ANLEGER WISSEN MÜSSEN

    Durch den Absturz der VW Aktie haben zahlreiche Anleger sehr viel Geld verloren. Volkswagen hat unserer Auffassung nach bereits eingeräumt, jahrelang bewusst bei den Abgastests getäuscht zu haben. Der VW Konzern hätte aber von Anfang an wissen müssen, welche Folgen die Offenlegung dieser Manipulationen nach sich zieht. „Der Konzern ist seinen Verpflichtungen zur Abgabe von Kapitalmarktinformationen (Ad-Hoc-Mitteilungen) nicht nachgekommen und hat sowohl das jahrelang praktizierte, hochriskante Verhalten im Bezug auf die Manipulation von Abgaswerten als auch die Einleitung der Untersuchungen diesbezüglich durch US-Behörden verschwiegen. Wir folgern daraus einen Verstoß gegen geltendes Kapitalmarktrecht, Informationsverpflichtungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz wurden missachtet und unterlassen“ so Helge Petersen, Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht und Kanzleiinhaber.

  • VERFAHREN NACH DEM KAPITALANLEGER-MUSTERVERFAHRENSGESETZ (KapMuG)

    Das KapMuG Verfahren lässt sich mit den in den USA typischen Sammelklagen vergleichen. Es soll geschädigten Anlegern die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz erleichtern. Dabei werden in einem Musterverfahren die Klagen der einzelnen Anleger gebündelt verhandelt. Für Sie als Anleger ergibt sich daraus ein reduzierter Zeitaufwand und ein geringeres Kostenrisiko.

    „Die Anlegerschaft des Konzerns ist breit gefächert“, weiß der erfahrene Fachanwalt. „Klein- und Zertifikate-Anlegern, institutionellen Anlegern, Pensionsfonds und nicht zuletzt dem Land Niedersachsen als Großaktionär dürften verheerende Anlageschäden entstanden sein, die über das KapMuG-Verfahren, welches wir als kostengünstigere Alternative zu einer Vielzahl von Einzelverfahren nun anstreben, regulierbar sein sollten.“

  • AUCH DIE POLITIK KRITISIERT
    DAS VERHALTEN VON VW

    „Volkswagen hätte die Manipulationen von Abgas-Tests bei Dieselfahrzeugen schon viel früher eingestehen müssen.“ sagte zum Beispiel der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil im niedersächsischen Landtag. Schon im Herbst 2014, möglicherweise auch schon seit 2011, seien Abweichungen zwischen den Tests im Labor und Tests auf der Straße bei VW Dieselfahrzeugen in den USA festgestellt worden. Daraufhin gab es innerhalb des vergangenen Jahres Gespräche zwischen den amerikanischen Behörden und dem Konzern, ohne dass VW die Manipulation in diesem Zeitraum eingeräumt hätte. Das Eingeständnis im September 2015 kam viel zu spät. „Dieses Eingeständnis hätte klar und deutlich sehr viel früher erfolgen müssen – ein weiterer schwerer Fehler“, sagte Weil, der als Vertreter des Landes Niedersachsen im Aufsichtsrat des VW Konzerns sitzt.