Finanzierungsmöglichkeiten / RVG

Die Kosten dürfen niemals den Grund darstellen, nicht für sein Recht zu kämpfen!

Deshalb haben wir unterschiedliche Modelle für Sie entwickelt, die Kosten und Risiko transparent darstellen und die es Ihnen möglich machen, die Lösung zu wählen, die zu Ihrer persönlichen Situation passt. Im Gespräch zu Ihrer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung finden wir für Sie eine ganz individuelle Lösung.

Aufgrund unserer Kenntnisse durch Experten und ehemaligen Bankern, gepaart mit jahrelanger Erfahrung und dem Know-how aus hunderten erfolgreichen Fällen, können wir Ihnen nach Sichtung aller Unterlagen eine faire, ehrliche und verlässliche Einschätzung Ihres Falls liefern. Sie bekommen alle Informationen über den Ablauf, die Gewinnaussichten, die Risiken und eine zeitliche Grobeinschätzung, so dass Sie selbstständig eine Entscheidung für sich treffen können.

  • Grundsätzlich wird die anwaltliche Tätigkeit durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.
    Beispielkonstellationen bei Gebühr nach RVG = Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

    • Bei 50.000,- Euro kann das vorläufige Kostenrisiko unter den Kosten für das Agio beim Kauf liegen.
    • Bei 110.000,- Euro kann das vorläufige Kostenrisiko bei unter 3 % netto also gut 3.000,- Euro liegen.
    • Bei 250.000,- Euro kann das vorläufige Kostenrisiko bei ca. 1,8% netto der Anlagesumme liegen.

    Bei unserer überdurchschnittlichen Erfolgsquote und angesichts des hohen Betrages, den wir für Sie zurückgewinnen können, machen diese Kosten nur einen geringen Anteil aus.

  • kosten-risiko

    Grafik zeigt beispielhaft das geringe Kostenrisiko von ca. 3.000 EUR im Verhältnis zur Chance ca. 100.000 EUR Kapital zurückzuerhalten.

Je nach Ihrer persönlichen Situation kann für Sie ein Kostenmodell nach RVG, ein Kostenmodell auf Honorarbasis und einer individuellen Mischung beider in Betracht kommen.

Beim Kostenmodell auf Honorarbasis zahlen Sie nur bei Erfolg und tragen daher kein Kostenrisiko. Bei Erfolg wird Ihre Rechnung aber höher ausfallen, als ein nach RVG abgerechneter Fall.

Auszug Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

  • Zunächst richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem Gegenstandswert (Streitwert).
    Eine tabellarische Übersicht dazu finden Sie hier: Berechnung Gegenstandswert, § 13 RVG
  • Die in einem erfolgeichen außergerichtlichen Verfahren fälligen Gebühren setzen sich aus einer Geschäftsgebühr, einer Terminsgebühr* und einer Einigungsgebühr* zusammen.
Berechnung der Gebühren nach RVG
Geschäftsgebühr
Nr. 2300 VV RVG
Interessenwahrnehmung im außergerichtlichen Verfahren sowie Kommunikation, Verhandlungen und Schriftverkehr mit der Gegenseite etc.
Die Geschäftsgebühr ist eine Rahmengebühr. Da wir hier mit hoher Sach- und Produktkenntnis sehr komplexe Aufgaben bewältigen, bewegt sich die Geschäftsgebühr üblicherweise im oberen Bereich des Gebührenrahmens.
– Entscheidungsrahmen: 0,5 bis 2,5
Terminsgebühr*
Nr. 3104 VV RVG
Die Parteien einigen sich im außergerichtlichen Verfahren mittels außergerichtlicher Verhandlungen mit Gegenseite.
Gebühr: 1,2
Einigungsgebühr*
Nr. 1000 VV RVG
Erfolgreiche Erledigung der Angelegenheit durch eine Einigung im außergerichtlichen Verfahren.
Gebühr: 1,5

*) Termins- und Einigungsgebühr werden nur erhoben, wenn das Verfahren erfolgreich war und Sie Geld zurückerhalten haben!

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→ Download Information über den anwaltlichen Vergütungsanspruch