GLOR Musikfonds – jetzt gemeinsam handeln!

GLOR Music – Handeln Sie mit dem Initiator jetzt in der Gemeinschaft aller Anleger gegen die Banken, bevor für Ihr Vermögen entscheidende Verjährungsfristen ablaufen.

  • glor-musikfonds

    Anmeldung zur Telefonkonferenz unter 0431/260 924-50 oder online hier!
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    GLOR I – Prospektiertes Volumen: EUR 27 Mio. – eingeworbenes Volumen: EUR 9,4 Mio.

    Im Jahr 2006 hat die Landesbank Berlin (Berliner Sparkasse) in den Monaten November und Dezember ca. 1,8 Mio. EUR vermittelt und ohne Begründung seit Januar 2007 die aktive Platzierung bei einem eingeworbenen Gesamtvolumen in Höhe von ca. EUR 2,8 Mio. ausgesetzt. Im September 2007 hat die Postbank Finanzberatung den Vertrieb von GLOR I freigegeben und bis zum 31.12.2007 durch die aktiven Bemühungen des Initiators ca. EUR 6,5 Mio. eingeworben.

    Im Januar 2008 hat die Postbank mitgeteilt, GLOR I nicht weiter zu vertreiben. Die Warnung des Initiators, bei ausreichendem Volumen die prospekierten Ziele nicht zu erreichen, blieben ungehört. Dadurch ist die Weiterplatzierung für den Initiator unmöglich geworden und musste mit Wirkung zum 31.12.2007 bei einem Gesamtvolumen von EUR 9,4 Mio. eingestellt werden. Dieses ist umso unverständlicher, weil die Postbank im September 2008 GLOR II im Vertrieb mit verschärften Platzierungsregularien übernommen hat.


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    GLOR II – Prospektiertes Volumen: EUR 19 Mio. – eingeworbenes Volumen: EUR 5,6 Mio.

    Im September 2008 hat die Postbank den Vertrieb von GLOR II – bei gleichzeitigem Beginn der Finanzmarktkrise und dadurch erschwerten Vertriebsbedingungen – freigegeben. Im Oktober 2010 hat die Postbank den Vertrieb bei einem erreichten Gesamtvolumen in Höhe von ca. EUR 3,8 Mio. abermals eingestellt und dadurch nach Auffassung des Initiators gegen den Vertriebsvertrag verstoßen. In der Konsequenz hat auch der „freie Vertrieb“ seine Bemühungen zunächst zurückgefahren und dann eingestellt. Auch die im November 2010 abgegebenen Garantien des Unternehmens DIMAG wurden nicht erfüllt. Daraufhin musste die Platzierung im Sommer 2012 endgültig eingestellt werden.

  • Platzierung durch Banken grundlos abgebrochen

    Dem Initiator ist es damals gelungen, zur Platzierung der GLOR-Beteiligungen mit der Postbank Finanzberatung AG (GLOR I und GLOR II) und der Landesbank Berlin (GLOR I) zwei überaus platzierungsstarke Banken zu gewinnen. Beide Häuser haben nach Auffassung des Initiators „zur Unzeit“ den Vertrieb bei beiden Fonds abgebrochen. Die Erreichung der prospektierten Ziele wurde bei beiden Fonds dadurch unmöglich.

    Prospektierte Ziele wurden aufgrund fehlender Vollplatzierung nicht erreicht

    Recherchen unserer Kanzlei haben ergeben, dass die geplante Konzeption der Fonds aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln weder die prospektierte Anzahl der Musikprojekte noch die für Konsumgüter erforderliche kritische Masse umsetzen konnten. Auch bei laufenden Engagements mussten aufgrund fehlender Platzierung bereits geplante erstklassige Produktionen und angelaufene Konzerttourneen abgesagt werden.

GLOR I und II werden jetzt abgewickelt. Weitere Auszahlungen sind an die Anleger nicht zu erwarten. Anleger der Beteiligungen müssen voraussichtlich einen Verlust von ca. 60-90% hinnehmen. Doch es gibt Möglichkeiten, diesen Verlust zu verhindern!

  • Nutzen Sie Ihre Chance zur Rettung Ihres Vermögens, vor Ablauf von gesetzlichen Fristen!

    Nach unseren bisherigen Erfahrungen haben Anleger gute Möglichkeiten ihr Vermögen zu retten, da über viele Risiken der Beteiligung im Rahmen des Beratungsgespräches nur in den seltensten Fällen aufgeklärt wurde. Mehr als 100 GLOR-Anleger haben bereits Vergleiche mit den Banken abgeschlossen und einen großen Teil der Anlage zurückerhalten.

    Jetzt gilt es, die bestehenden Möglichkeiten zu nutzen und gemeinsam mit dem Initiator die Informationen mit allen Anlegern in einer starken Gemeinschaft gegen die Banken zu bündeln. Füllen Sie den Fragebogen aus und nehmen Sie dann an einer der beiden Telefonkonferenzen teil.

  • KOSTENFREIE ERSTEINSCHÄTZUNG

  • Helge Petersen im Mandantengespräch

  • Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung, um auch Ihre Ansprüche und Ihre Möglichkeiten prüfen zu lassen.

    Die Rechtsanwaltskanzlei Helge Petersen & Collegen ist u.a. spezialisiert auf die Rückabwicklung von geschlossenen Beteiligungen und konnte dieses Jahr schon eine Vielzahl von hohen Vergleichen und erfolgreichen Gerichtsurteilen für geschädigte Anleger erzielen.

    Über die Möglichkeiten und Erfolge finden Sie weitere Informationen unter: www.kanzlei-hpc.de