Widerruf von Darlehensverträgen – droht Kunden ein Verlust der Ansprüche?

Lassen Sie Ihren Vertrag jetzt prüfen!

Bereits mehrfach haben wir darüber berichtet, dass im Zeitraum zwischen 2002 und 2010 Kreditinstitute beim Abschluss von Immobiliendarlehensverträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben. Ein Großteil der Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen enthalten Fehler, die auch nach mehreren Jahren einen Widerruf des Vertrages ermöglichen.

Bei dem überwiegenden Anteil der Verträge, die der Kanzlei Helge Petersen & Collegen zur Prüfung eingereicht werden, liegen erhebliche Fehler in den Widerrufsbelehrungen vor, welche einen Widerruf auch Jahre nach Vertragsabschluss noch möglich machen. Hierdurch ergeben sich unter Umständen erhebliche finanzielle Vorteile für Darlehensnehmer.

  • Detaillierte Prüfung des Einzelfalls

    „Die Fehler in den Widerrufsbelehrungen sind sehr unterschiedlich und es bedarf einer genauen Prüfung derselben“, so Fachanwalt Helge Petersen zur Thematik fehlerhafter Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen. „Aufgrund unseres Fachwissens und den vorhandenen Erfahrungen sind wir spezialisiert darauf, die entsprechenden Fehler zu finden und unseren Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen. Oftmals ist die vollständige Rückabwicklung möglich, in vielen Fällen zeigen sich die Bankhäuser einer vergleichsweisen Lösung der Angelegenheit aufgeschlossen.“

    Kippt die Gesetzgebung das „ewige“ Widerrufsrecht?

    Die Ansprüche unterliegen nicht der Verjährung, ebenso ist eine Verwirkung der Ansprüche durch viele Gerichte bereits zutreffend abgelehnt worden. Nunmehr versucht jedoch anscheinend der Gesetzgeber, die Rechte der Kunden zu beschneiden. In einem Beitrag vom 08.10.2015 berichtet das Magazin Legal Tribute Online unter Bezugnahme auf einen Artikel der Frankfurter Allgemeine Zeitung, dass die Gesetzgebung plant, den sog. „Widerrufsjoker“ abzuschaffen. Die große Koalition will in das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie eine Regelung einbeziehen, nach der für Darlehensverträge aus den Jahren 2002-2010 ein Widerruf aufgrund einer fehlerhafter Widerrufsbelehrung nach einer dreimonatige Übergangsfrist ab Inkrafttreten des Gesetzes ausgeschlossen ist. Die Regelung soll im Frühjahr 2016 eintreten und somit ab Sommer dazu führen, dass Kunden Ihre Ansprüche bezüglich eines Widerrufs nicht mehr geltend machen können.
    Den vollständigen Beitrag der Legal Tribute Online finden Sie hier.

  • Widerruf von Darlehensverträgen

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Fachanwalt Helge Petersen: „Gesetz erscheint unverhältnismäßig!“

„Ein derartiges Gesetz würde die Rechte der Kunden in erheblichen Maße beschneiden“, so Rechtsanwalt Helge Petersen. „Der Bundesgerichtshof hat mehrfach festgehalten, dass eine Verwirkung der Ansprüche nicht vorliegt. Ebenso unterliegen die Ansprüche der Kunden beim Widerruf eines Immobiliardarlehensvertrages nicht der Verjährung. Dass nunmehr der Gesetzgeber eine künstliche Begrenzung der Rechte der Verbraucher vornehmen will, ist unseres Erachtens unverhältnismäßig. Ich kann mir daher kaum vorstellen, dass das entsprechende Gesetz mit der beabsichtigten Wirkung zustande kommt.“

Ansprüche jetzt prüfen lassen!

Anleger sollten Ihre Ansprüche aufgrund der weitreichenden Konsequenzen der möglichen Gesetzgebung zeitnah prüfen lassen. Auch wenn viele Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind, so bedarf es bei jedem Vertrag der Prüfung im Einzelfall.

Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung

Neben der Möglichkeit, einen laufenden Immobiliendarlehensvertrag zu widerrufen, besteht zudem die Möglichkeit, eine bei vorzeitiger Ablösung des Vertrages an die Bank geleistete Vorfälligkeitsentschädigung durch den Widerruf zurückzufordern. Somit sollten auch Kunden, die Ihren Vertrag entsprechend bereits vorzeitig abgelöst haben, Ihre Ansprüche anwaltlich prüfen lassen.

Welche Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft?

Neben den Widerrufsbelehrungen, welche die Sparkassen und Volksbanken landesweit verwendet haben, erscheinen auch die Widerrufsbelehrungen vieler Banken fehlerhaft. So lagen der Kanzlei Helge Petersen & Collegen bereits Widerrufsbelehrungen der ING-DiBa, der Commerzbank, der DSL Bank, der Deutsche Kreditbank (DKB), der PSD Bank, der Hypovereinsbank, der Deutschen Bank, der BHW Bausparkasse, der Münchener Hypothekenbank, der R & V Lebensversicherung AG, der Sparda Bank, u.v.a. vor, welche durch die Kanzlei als fehlerhaft erachtet wurden. Ein Widerruf der Immobiliendarlehensverträge erscheint in einer Vielzahl der Fälle daher möglich.


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