Schiffsfonds König & Cie. MS Cape Ray Renditefonds 70

Keine Auszahlungen in Sicht

Der Schiffsfonds König & Cie. MS Cape Ray hat 2008 in den Bulk Carrier der Capesize-Klasse MS „Cape Ray“ investiert. Für die Anleger des Schiffsfonds König & Cie. MS Cape Ray sieht es schlecht aus. Sie fürchten um ihre Einlage, da die Charterraten weit unter den prospektierten Zahlen liegen.

Charterraten werden nicht erreicht

Bei der MS Cape Ray wurde über eine Laufzeit von 16 Jahren mit einer immer gleich bleibenden hohen Charterrate von über 42.000 USD / Tag kalkuliert sowie mit einem gleich bleibenden Wechselkurs von 1,44 USD / EUR. Hierbei sollten die Anleger anfänglich 8 % Ausschüttungen, steigend auf 20 % im Jahre 2024 erhalten. Da sich der Schiffsmarkt bereits vor Fondsauflage in der Krise befand, wie auch die FAZ berichtete, liegen die Charterraten jedoch weit unter den prospektierten Zahlen. Insbesondere die Charterraten bei Schüttgutfrachtern wie der MS Cape Ray sind enorm eingebrochen. So war das Schiff bis 2011 zu 36.500 USD / Tag verchartert, seitdem konnte nur noch eine Tagescharterrate von 15.689 USD erzielt werden. Die Anleger erhielten bis 2011 weniger als die Hälfte der prospektierten Auszahlungen, seit 2011 wird gar kein Geld mehr ausgeschüttet. Der aktuelle Zweitmarktwert beträgt aufgrund der aktuellen Situation nur noch 9 %.
Weitere Informationen zum Schiffsfonds König & Cie. MS Cape Ray finden Sie hier: www.deutsche zweitmarkt.de

  • Wirtschaftliche Risiken können zum Totalverlust führen

    Die Anleger des MS Cape Ray fürchten um ihre Einlagen, da aufgrund der niedrigen Charterrate Einnahmen fehlen und eine Schiffsinsolvenz nicht ausgeschlossen werden kann. Fachanwalt Helge Petersen: „Nach den aktuellen Informationen sind Ausschüttungen oder die Rückzahlung von Anlegergeldern für die nächsten Jahre ausgeschlossen. Unserer Einschätzung zufolge waren die Charterraten bereits bei Prospekterstellung offensichtlich zu hoch angesetzt und ein Scheitern der Beteiligung somit absehbar.“

  • Schiffsfonds König & Cie. MS Cape Ray Renditefonds 70

    MS Cape Ray Renditefonds 70 –
    Keine Auszahlungen in Sicht
    Foto: fotolia.de / B. Wylezich

Über Risiken muss im Beratungsgespräch aufgeklärt werden

Die Risiken im Zusammenhang mit dem Erwerb der MS Cape Ray wurden oftmals verschwiegen. So bestand auch das Risiko, dass der Wechselkurs stärker als angenommen schwanken würde. Dies hat unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Auszahlungen. Weitere Risiken ergeben sich aus der Höhe der Weichkosten sowie des eingesetzten Fremdkapitals. Zudem birgt bereits der Erwerb einer gesellschaftlichen Beteiligung aufklärungsbedürftige Risiken einschließlich jenem des Totalverlusts in sich.

MS Cape Ray – Verjährung droht

Innerhalb der 10-jährigen Höchstfrist (ab dem Zeitpunkt der Beratung) läuft die sogenannte kenntnisabhängige Verjährung für jede Pflichtverletzung gesondert. Danach verjähren Ansprüche aus Falschberatung in drei Jahren, nachdem der Kunde von den Umständen der Falschberatung Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 BGB). Hier spielt das Jahresende 31.12.2015 eine besondere Rolle.

Wir empfehlen Ihnen daher, einen Anlegerschutzanwalt aufzusuchen, um Ansprüche auf Schadensersatz wegen Fehlberatung prüfen zu lassen. Lassen Sie uns über Ihre Möglichkeiten reden – unsere Ersteinschätzung ist kostenfrei.


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