Kündigung von Bausparverträgen durch die Wüstenrot, LBS und BHW

Ist die Kündigung von Bausparverträgen rechtmäßig?

Bausparer bekommen für ihr Guthaben bis zu vier Prozent Zinsen. Dieser Umstand scheint vielen Bausparkassen gar nicht zu passen und sie versuchen daher, Sparer aus Altverträgen zu drängen.
So versuchen Vertreter der Bausparkassen wie Wüstenrot, LBS oder BHW ihre Kunden zu neuen, scheinbar günstigeren Verträgen zu überreden. Von niedrigeren Zinsen, Abschlussgebühren oder dem Wegfall von Bonuszahlungen ist in den Gesprächen offensichtlich nicht die Rede. Auch werden die Verträge teils als zuteilungsreif erklärt. Eine Fortführung zu den alten Konditionen wird dabei nicht angeboten.

  • Die Stuttgarter Nachrichten berichten in ihrer Online Ausgabe vom 15.01.2015, dass die Wüstenrot, die LBS, die BHW Altverträge kündigen wollen. Insgesamt planten zwei drittel der Bausparkassen diesen Schritt.

    → zum Artikel der Stuttgarter Nachrichten „Wüstenrot will Altverträge kündigen“

    Es handele sich dabei um Verträge bei denen die Kunden ihr Darlehen zehn Jahre nach Zuteilung nicht in Anspruch genommen hätten.
    Bei der Wüstenrot würden diese Altverträge zum 24. Juli 2015 aufgelöst.

  • Kündigung von Bausparverträgen
    Foto: © Dan Race – Fotolia

Die auf das Thema Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälte der Kanzlei Helge Petersen & Collegen halten die Praxis der Bausparkassen für rechtlich unzulässig. Wir raten betroffenen Kunden daher, ihren Fall anwaltlich prüfen zu lassen.

Unsere Kanzlei prüft Ihren Fall gerne im Rahmen einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung.


Für weitere Fragen zum Thema steht Ihnen das Team der Kanzlei Helge Petersen & Collegen gerne zur Verfügung.

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