Kanzlei Helge Petersen & Collegen warnt vor Telefonaten mit der Postbank Finanzberatung AG

Im Zuge der Verfahren gegen die Postbank Finanzberatung AG wegen Falschberatung bei geschlossenen Beteiligungen kommt es immer wieder dazu, dass die Postbank Finanzberatung AG unter Umgehung der Anwälte der Kanzlei Helge Petersen & Collegen direkten Kontakt mit deren Mandanten aufnimmt.

  • Abgesehen davon, dass dieses Vorgehen mit der gängigen Praxis, dass der bevollmächtigte Anwalt anstelle des Mandanten mit der gegnerischen Partei korrespondiert, rät die Kanzlei Helge Petersen & Collegen dringend davon ab, ein Telefonat mit der Postbank Finanzberatung AG ohne Rechtsbeistand zu führen.

    Es steht zu befürchten, dass der Versuch unternommen wird, den Mandaten eine bankgünstigere Vergleichsvariante anzubieten. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass der Inhalt des Telefongesprächs sich nachteilig für den Mandanten vor Gericht auswirken könnte.

    Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen beweist seit nun knapp zwei Jahren mit wachsendem Erfolg in Gerichtsverfahren gegen die Postbank Finanzberatung AG, dass es sich lohnt, für seine Ansprüche einzutreten. Wir berichten darüber regelmäßig auf unserer Internetpräsenz.

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    Kanzlei Helge Petersen & Collegen warnt vor Telefonaten mit der Postbank Finanzberatung AG
    Illustration: fotolia.de / © atScene

Nach unseren Erkenntnissen: Häufig nicht über Risiken und Provisionen aufgeklärt

Mehrere hundert Anleger machen sich gemeinsam mit ihrem Rechtsbeistand stark gegen die Postbank Finanzberatung AG, weil sie sich in den Jahren 2004 bis 2012 bezüglich geschlossener Beteiligungen falsch beraten fühlen. Mandanten, gerade solche, die schon über einen längeren Zeitraum hinweg bei der Deutsche Postbank AG Kunde waren, berichten immer wieder, dass sie ihr Geld sicher anlegen wollten, meist zur Altersvorsorge bzw. Absicherung. Geschlossene Beteiligungen, insbesondere Schiffsbeteiligungen, sind jedoch Spekulationsprodukte, da vor allem die Charterraten sehr stark schwanken können und somit in kurzer Zeit ein Totalverlust der Einlage drohen kann.

Nach Erkenntnissen der Kanzlei Helge Petersen & Collegen soll häufig über die Risiken und Provisionen, die z.B. bei Tankschiffbeteiligungen sogar über 20 % liegen können, im Regelfall nicht aufgeklärt worden sein. Die Provisionen zahlt der Anleger, ohne erkennen zu können , dass neben dem Agio in Höhe von 5 % noch ein weitaus größerer Anteil an Provisionen von seinem Geld abfließt und gar nicht der Investition als solcher zugute kommt.

Wenn auch Sie sich falsch beraten fühlen, übermitteln Sie uns gerne ihre Unterlagen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Helge Petersen & Collegen prüfen diese im Rahmen einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung.


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