Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Kreditverträgen

90 Prozent der Kreditverträge weisen nach einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auf

Die FAZ berichtete am 10.03.2015 in ihrer Online-Ausgabe, dass, nach einer Studie der Verbraucherzentrale Hamburg, ein überwiegender Teil der Immobilienkreditverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen aufweist. Die Stiftung Warentest Hamburg analysierte laut FAZ etwa 1.500 Kreditverträge, von denen 89,5 Prozent juristisch relevante Mängel in Bezug auf fehlerhafte Widerufsbelehrungen aufwiesen.

  • Dabei seien insbesondere zwischen 2002 und 2010 geschlossene Kreditverträge betroffen.
    So fehle es in den Widerrufsbelehrungen etwa an Hinweisen zum Beginn der Widerrufsfrist oder zu den Widerrufsfolgen.

    Es könnten möglicherweise im gesamten Bundesgebiet mehrere Millionen Kreditverträge davon betroffen sein.

    Verbraucher können durch einen Widerruf des Kredits und eine Neuverhandlung der Konditionen aufgrund des jetzigen Niedrigzinsniveaus erhebliche Einsparungen erzielen.

    Link zum Artikel der FAZ

  • fehlerhafte Widerrufsbelehrungen

    Verbraucher, die einen Kreditvertrag abgeschlossen sollten nicht zögern, ihren Fall von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen.
    Foto: fotolia © Picture-Factory

Verbraucher, die einen Kreditvertrag abgeschlossen haben, sollten nicht zögern, ihren Fall von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen.

Die Anwälte der Kanzlei Helge Petersen & Collegen prüfen Ihren Fall gerne im Rahmen einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung.


Für weitere Fragen zum Thema steht Ihnen das Team der Kanzlei Helge Petersen & Collegen gerne zur Verfügung.

Informationen zu den sicheren Teilen-Buttons in der Datenschutzerklärung
Posted in: