Kanzlei Helge Petersen & Collegen holt für Mandanten verloren geglaubtes Geld zurück

Ein weiterer Erfolg gegen die Postbank Finanzberatung AG

Nach einem Beratungsgespräch, das im Nachhinein betrachtet weder anlage- noch anlegergerecht geführt wurde, war sich der Mandant der Kanzlei Helge Petersen & Collegen sicher, dass sein Geld gut angelegt sei und zeichnete eine Beteiligung an Produktentanker Fonds II (MT „KING ERIC“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG und MT „KING EDWARD“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG), eine Beteiligung an der BVT Games Fund III Dynamic GmbH & Co. KG sowie eine Beteiligung an der Tomorrow Income Portfolio VIII L.P. Die nächsten Jahre stellte sich dies als Irrglaube heraus. Heute sind alle Beteiligungen nur noch einen Bruchteil ihres gezeichneten Kapitals wert.

Mit der Klage vor dem Landgericht Hannover forderte der Kläger Schadensersatz von der Postbank Finanzberatung AG in Höhe von insgesamt 60.598,11 Euro wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Mit gerichtlichem Vergleich vom 28.05.2014 einigten sich die Parteien im Laufe der mündlichen Verhandlung darauf, dass die Postbank Finanzberatung AG an den Kläger gegen die Übertragung der Beteiligungen einen Betrag in Höhe von 44.000,00 € zahlt.

Der zuständige Rechtsanwalt Hendrik Rühmekorf resümiert: „Wir freuen uns sehr, dass gleich in der ersten Verhandlung ein so gutes Vergleichsangebot von der Gegenseite gemacht wurde. So musste sich unser Mandant nicht zu Gericht bemühen und hat ohne viel Aufwand den Großteil seines Gesparten zurückerhalten. In seinem Sinne haben wir zusammen mit der Gegenseite eine gute, sachliche und zufriedenstellende Lösung gefunden.“

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