Deutsche Postbank AG: Ihr neuer Service eröffnet ihr die Möglichkeit, die Ansprüche von Anlegern ein zweites Mal zu gefährden

Kanzlei Helge Petersen & Collegen schaltet die Bundesagentur für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und den Bundesverband deutscher Banken (BdB) ein.

Auf der Website der Deutschen Postbank AG wirbt die Postbank mit der Kontaktaufnahme zu einem Ombudsmann. Dieser gehört dem BdB an und kann als eine Art Schiedsrichter gesehen werden, der als neutrale Person über einen Streit zwischen Kunde und Bank entscheiden kann.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Helge Petersen erklärt seine Zweifel an dem Serviceangebot der Postbank: „Der Text ist irreführend. Der Leser bekommt das Gefühl vermittelt, dass er mit einem Ombudsmann des BdB persönlich in Kontakt treten kann. Tatsächlich aber schickt er seine gesamten Informationen und alle wichtigen Dokumente zur Deutschen Postbank AG.“
 
Kanzleichef Helge Petersen erläutert seine Bedenken weiter: „Beschwerden geschädigte Anleger werden so abgefangen und dienen der Postbank zur Gewinnung von Urkunden gegen die eigenen Kunden. In dem Text wird zudem nicht auf die Verjährung hingewiesen. In vielen Fällen kann die Postbank mit Hilfe der neugewonnen Informationen und ihrer bisher scheinbaren Hinhaltetaktik, weitere Kunden davon abhalten, auf dem Rechtswege für ihre Gerechtigkeit zu kämpfen. Meiner Meinung nach besteht die große Gefahr darin, dass die Postbank die Plattform  zur weiteren Datengewinnung, zu Möglichkeiten der taktischen Planung und zum Abschluss von juristisch ungeprüften Vergleichen missbraucht.“

Im Sinne des Verbraucherschutzes informierte die Kieler Kanzlei die BaFin und den Bundesverband deutscher Banken. Beide nehmen sich der Sache an. Die Beschwerde und die Antworten darauf finden Sie hier: (Klicken für größere Ansicht):

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