Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) im Fokus

Der Bundestag diskutiert über die Verbesserung des Anlegerschutzes auf dem Kapitalmarkt und zielt auf mehr Kompetenz für die BaFin ab – BaFin nur ein zahnloser Tiger?

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Helge Petersen, der hunderte von falschberatenen Mandanten vertritt, widerspricht der Politik. „Die BaFin hat laut ihrer Satzung durchaus Kompetenzen, regulierend einzugreifen. Aber sie verhält sich wie ein zahnloser Tiger und nutzt ihre Möglichkeiten nicht“, erklärt Helge Petersen auf Anfrage.

Helge Petersen weiter: „Wenn dort festgeschrieben ist, dass sie zwar nicht im Einzelfall, sondern erst bei einem systematischen Fehlverhalten eingreifen dürfen, frage ich mich, warum die BaFin bezüglich der scheinbar tausendfachen Falschberatung der Postbank nicht tätig wird. Wenn nicht dort, wo dann?“
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden der „kollektive Schutz der Verbraucher“ (Koalitionsvertrag 2013) und die Regulierung des Finanzmarktes auf die Tagesordnung im Bundestag gebracht. Ende April werden die Vorschläge der Arbeitsgruppe Justiz- und Finanzministerium erwartet. Die BaFin mit mehr Ressourcen auszustatten, scheint bei den Abgeordneten die naheliegende Lösung.

Helge Petersen begrüßt, dass die Politik den Verbraucherschutz stärken will, meint aber, dass neue Regelungen entbehrlich sind. „Momentan scheint sich die Aufsicht hinter angeblich nicht ausreichenden Kompetenzen verstecken zu wollen“, empört sich Fachanwalt Helge Petersen.

In der Tat gibt die Zurückhaltung des Aufsichtsorgans beim Prokon-Skandal Rätsel auf.
So wusste die Finanzdienstleitungsaufsicht nach eigenen Angaben schon 2009 von der finanziellen Schieflage des Windkraftfinanzierers Prokon und unternahm nichts. Die Schadenssumme beläuft sich nach Medienberichten auf 1,4 Milliarden Euro. Den aufgebrachten Geschädigten gegenüber übernimmt die Aufsicht keine Verantwortung.

Ähnlich ihre Rolle im S&K-Fall: Bevor das Kontrollorgan einschritt, waren 200 Millionen Anlegerkapital verloren. „Dreieinhalb Jahre nachdem die BaFin auf das Geschäft mit gebrauchten Lebenspolicen aufmerksam wurde, knapp zwei Jahre nachdem die Staatsanwälte der Aufsicht ihren Anfangsverdacht auf Geldwäsche mitgeteilt hatten und knapp ein Jahr nachdem die Staatsanwälte das Treiben der S&K-Chefs mit einer Großrazzia beendeten“ (Quelle: Handelsblatt, 26.03.24), schritten sie ein und entzogen die Zulassung.

„Das ist viel zu spät und ich verstehe, dass dieses Verhalten Unverständnis und Wut bei den Geschädigten auslöst“, betont der Fachanwalt Helge Petersen und fragt aufgebracht, „Was muss passieren, dass die BaFin endlich ihre Satzungsziele ernst nimmt und im Sinne des Verbraucherschutzes handelt? Bei dem bundesweiten Falschberatungsskandal der Postbank hat sie die Chance, ihrem Auftrag gerecht zu werden. Die Mittel dazu sind ihr an die Hand gegeben, damit nicht schon wieder insbesondere Kleinanleger auf der Strecke bleiben!“

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