In vielen Fällen besteht Anspruch auf Rückabwicklung!

Widerrufsbelehrungen bei Darlehens- & Kreditverträgen fehlerhaft, ungerechtfertigte Kreditbearbeitungsgebühr, überhöhte Restschuldversicherung – Kunden haben in vielen Fällen einen Anspruch auf Rückabwicklung!

Bei dem überwiegenden Anteil der im Zeitraum 2002 bis 2008 mit Banken und Sparkassen geschlossenen Darlehens- und Kreditverträgen wurde durch die Geldinstitute eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet. In vielen Fällen kann dies nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu führen, dass dem Darlehens-, bzw. Kreditnehmer auch nach Jahren noch ein Widerrufsrecht zusteht, welches zur Rückabwicklung des jeweiligen Darlehens und somit zur Lösung des Darlehensnehmers von zinsträchtigen Zahlungen an die jeweilige Bank führen kann. Vielfach kann sich dies angesichts der aktuell niedrigen Zinssätze positiv für Darlehensnehmer auswirken, insofern nach erfolgter Rückabwicklung ein neuer Darlehensvertrag oder auch ein angepasster Darlehensvertrag mit niedrigeren Zinsen geschlossen werden kann. Es besteht unter Umständen auch die Möglichkeit, sich von dem Darlehen komplett zu lösen, insofern hierfür kein Bedarf mehr besteht.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Darlehens-, Kredit- oder Finanzierungsvertrag hinsichtlich dessen Wirksamkeit? Verlangt die Bank von Ihnen eine übermäßige Vorfälligkeitsentschädigung? Bezweifeln Sie die Sinnhaftigkeit Ihrer Restschuldversicherung oder hat die Bank Ihnen eine Kreditbearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt?

In diesen Fällen sollten sie sich fachanwaltlich beraten lassen. Gerne stehen auch wir Ihnen im Rahmen einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung zur Seite.
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